Geldauflagen für bessere Bildungschancen in Bonn
Mit Ihrer Zuweisung Zukunft ermöglichen
Setzen Sie sich als Richterin oder Staatsanwalt mit der Zuweisung von Geldauflagen für mehr Bildungsgerechtigkeit in Bonn ein.
Mit Ihrer Zuweisung an den Bonner Bildungsfonds der Bürgerstiftung Bonn unterstützen Sie gezielte Fördermaßnahmen in Bonner Kitas und Grundschulen.
So helfen Sie mit, Bildungsbenachteiligungen abzubauen und Kindern unabhängig von den Bildungsvoraussetzungen ihres Elternhauses bessere Zukunftschancen zu eröffnen – direkt hier in Bonn.
Das bewirken Sie mit Ihrer Zuweisung
Ob Sprachförderung, Gewaltprävention, Musik, Bewegung oder Kreativität: Der Bonner Bildungsfonds ermöglicht zusätzliche Bildungsangebote, die Kinder in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung stärken.
Im Förderjahr 2026/2027 stellt der Bonner Bildungsfonds insgesamt rund 188.000 Euro für 15 Grundschulen und 46 Kitas zur Verfügung. Seit seiner Gründung im Jahr 2013 haben bereits mehr als 22.000 Kinder von der Förderung profitiert.
Das Besondere: Die pädagogischen Fachkräfte vor Ort entscheiden eigenverantwortlich, welche Maßnahmen für die Kinder am sinnvollsten sind. So kommen die Mittel unkompliziert und bedarfsgerecht dort an, wo sie benötigt werden.
Zuverlässige Abwicklung
Als Projekt der Bürgerstiftung Bonn steht der Bonner Bildungsfonds für eine sorgfältige, transparente und zuverlässige Abwicklung von Geldauflagen.
- Zuverlässige Verwaltung: Wir erfassen und überwachen die zugewiesenen Geldauflagen tagesaktuell.
- Fristgerechte Rückmeldungen: Wir informieren Sie zuverlässig über Zahlungseingänge und ausbleibende Zahlungen.
- Zweckgebundene Verwendung: Die Mittel werden für die Bildungsförderung benachteiligter Kinder in Bonn eingesetzt.
- Transparenz: Gerne informieren wir Sie über die Arbeit und die Fördermaßnahmen des Bonner Bildungsfonds.
So können Sie uns Geldauflagen zuweisen
Wir danken Ihnen, wenn Sie den Bonner Bildungsfonds bei der Zuweisung von Geldauflagen berücksichtigen und damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit in Bonn leisten.
Empfänger: Bürgerstiftung Bonn
Kreditinstitut: Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE32 3705 0198 0000 0631 80
BIC: COLSDE33
Verwendungszweck: Geldauflage Bonner Bildungsfonds / Aktenzeichen
Bitte teilen Sie den Zahlungspflichtigen die oben genannte Bankverbindung mit und weisen Sie darauf hin, dass bei der Überweisung das Aktenzeichen anzugeben ist, damit wir die Zahlung eindeutig zuordnen können.
Hinweise für Zahlungspflichtige
Sie wurden zur Zahlung einer Geldauflage zugunsten des Bonner Bildungsfonds verpflichtet?
Bitte überweisen Sie den festgesetzten Betrag fristgerecht auf das oben genannte Konto. Geben Sie dabei unbedingt Ihren vollständigen Namen und das Aktenzeichen im Verwendungszweck an, damit wir Ihre Zahlung eindeutig zuordnen können.
Bitte beachten Sie, dass Geldauflagen keine Spenden sind und daher nicht steuerlich abzugsfähig sind.
Bei Fragen zur Höhe der Geldauflage, zur Zahlungsfrist oder zu möglichen Ratenzahlungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Justizbehörde.
Wir sind gerne für Sie da
Sie haben Fragen zur Zuweisung oder Abwicklung von Geldauflagen oder möchten mehr über die Arbeit des Bonner Bildungsfonds erfahren?
Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

